Nach Information des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Dies regelt Art. 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis-, und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Bitte denken Sie daran, dass die Ausstellung von Reisedokumenten bis zu vier Wochen dauert.

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