Die Bundesetzagentur (BNetzA) warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt.
Bereits im zurückliegenden Jahr sind der Bundesnetzagentur Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war.
Es ist nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Diese formellen Anforderungen bei Produkten sind wichtig, da sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können.
Neben den formellen Anforderungen sind auch technische Anforderungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einfach kontrollieren können. Daher führt die Bundesnetzagentur auch messtechnische Untersuchungen durch.
Aktuell laufen bei der Bundesnetzagentur entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formale Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufweisen. So überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit.
Überprüfungen haben weiterhin ergeben, dass bei einigen Wechselrichtern der Firma Deye Solar Technology ein Sicherheitsrisiko besteht. Die Wechselrichter sind nicht mit einem Relais ausgestattet, das den Stromkreis unterbrechen würde, wenn der Wechselrichter überhitzt oder einen Kurzschluss hat. Dies kann zu einem Brand oder einer Stromschlaggefahr führen.
Die Bundesnetzagentur hat die Wechselrichter dieser Firma daher aus dem Verkehr gezogen und sie aufgefordert, die Wechselrichter nachzurüsten.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de