Nach den Bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 (beide durch König Max I. Joseph erlassen) und 1919 wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid über die vierte, heute noch gültige Bayerische Verfassung abgestimmt. Seither regelt sie die Selbstständigkeit des Freistaates Bayern als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
Die amerikanische Besatzungsmacht erteilte Ministerpräsident Wilhelm Hoegner den Befehl, eine verfassungsgebende Landesversammlung vorzubereiten. Daraufhin berief Hoegner die Mitglieder des vorbereitenden Verfassungsausschusses, die in nur 15 Sitzungen einen Verfassungsentwurf erarbeiteten.
Im Zeitraum vom 15. Juli bis zum 26. Oktober 1946 tagte die verfassunggebende Landesversammlung in der Aula der Münchner Universität, die sich insbesondere folgender Themen widmete: die Amtseinführung eines Staatspräsidenten, die Schaffung einer Zweiten Kammer und den Reformen des Wahlrechtes sowie der Wirtschafts- und Schulsysteme.
Der Volksentscheid über die Annahme der vierten Bayerischen Verfassung fand gleichzeitig mit der Landtagswahl am 1. Dezember 1946 statt. Von den etwa vier Millionen Wahlberechtigten machten 75,7 Prozent von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Mit 70,6 Prozent an Ja-Stimmen fand die Verfassung eine breite Zustimmung.
Zur Erinnerung an den Jahrestag über die Annahme der Bayerischen Verfassung werden jährlich am 1. Dezember die öffentlichen Gebäude beflaggt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://bayerische-verfassung.de/