Derzeit verlieren die Bäume und Sträucher ihre Blätter. Wir möchten deshalb auf die gemeindliche Verordnung über das Reinigen der Straßen, sowie die Sicherung der Gehwege zur Winterzeit hinweisen.

Aufgrund dieser Verordnung sind die Eigentümer von Grundstücken u.a. verpflichtet, insbesondere die Gehwege von Laub und Schmutz freizuhalten, um diese in verkehrssicherem Zustand zu erhalten.

Auskünfte zur Verordnung und zur Sicherungspflicht erhalten Sie im Rathaus, Zimmer Nr. 18, sowie telefonisch unter 960900-152.

Die Buttons zum Teilen auf dieser Seite sind so eingebunden, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen sozialen Netzwerke weitergegeben werden, wenn Sie unsere Webseite besuchen. Wenn Sie einen der Buttons anklicken, werden Sie durch einen Hyperlink zum Anbieter des ausgewählten sozialen Netzwerks weiterleitet. Sie verlassen dann unsere Website. Erst ab diesem Zeitpunkt können Daten an den Diensteanbieter übertragen und dort gespeichert werden. Umfang und Art der Verarbeitung entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der entsprechenden Anbieter. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Gemeinde Ismaning keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch den jeweiligen Anbieter erhält. Verantwortlich ist allein der Betreiber des sozialen Netzwerks, zu dem Sie über den Hyperlink wechseln. Aktuell nutzt die Gemeinde Ismaning ausschließlich die Like-Buttons der Diensteanbieter Twitter, Facebook, Whatsapp, Linkedin und Xing.