Wenn es Winter wird in Ismaning, schneit und/oder glatt wird, regelt eine gemeindliche Verordnung das Räumen und Streuen.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege entlang des Grundstücks zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand oder Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu streuen oder das Eis zu beseitigen. Und das täglich in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr. Das Räumen und Streuen ist so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Das Räumgut darf nicht von privaten Grundstücken auf öffentliche, dem Verkehr dienenden Flächen verbracht und gelagert werden. Dies gilt insbesondere auch bei einsetzendem Tauwetter.

Sollten Grundstückseigentümer körperlich nicht mehr selbst in der Lage sein, die Räum- und Streuarbeiten durchzuführen, sind Fachanbieter (z.B. Hausmeistereien) oder andere Personen mit den Arbeiten zu beauftragen.

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