In Artikel 26 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist beschrieben, dass Jedermann das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur hat. Unsere schöne Gemeinde ist dank der vielfältigen Freiflächen, der grünen Lungen und Frischluftschneisen ein willkommenes Naherholungsgebiet, um die Schönheit der Natur und die wichtigen Lebensräume für die heimische Tierwelt vor Ort zu erleben. Blühwiesen und -streifen tragen zu einem attraktiven und nachhaltigen Erscheinungsbild unserer Gemeinde bei.

Doch wer Natur genießen möchte, sollte ein paar Dinge beachten und achtsam zum Schutz von Tieren und Pflanzen mit ihr umgehen.

  • Bleiben Sie auf den Wegen: Zum Schutz von scheuen Wildtieren und trittempfindlichen Pflanzen ist es wichtig auf den Wegen zu bleiben. Statt Pflanzenpflücken genügt in der Regel ein schönes Foto mit dem Smartphone oder der Kamera.
  • Naturgeräusche genießen: Zwitschern, Rascheln und Plätschern. Die Natur bietet ein wundervolles Klangspektrum, wenn man sie lässt. Verzichten Sie daher – insbesondere in der Dämmerung – auf laute Musik und lärmendes Verhalten in der Natur um keinen Stress bei den Wildtieren auszulösen.
  • Ein Schlafplatz in der Natur? Zelte oder Biwaks sind praktische Möglichkeiten sich in kurzer Zeit einen Schlafplatz zu schaffen. Bitte beachten Sie, dass in Bayern zum Schutz von Tieren und Pflanzen das Campen allerdings nur auf ausgewiesenen Plätzen bzw. mit vorheriger Erlaubnis auf Privatgrund gestattet ist.

Naturschutz ist eine verpflichtende Aufgabe für Staat und Gesellschaft, also für jeden Einzelnen von uns (vgl. Artikel 1 des BayNatSchG).

Wir danken für Ihren achtsamen und schonenden Umgang mit der Natur.

Foto: Ursula Baumgart

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