Das Landratsamt München gibt bekannt, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dem Antrag des Landratsamts auf weitere Öffnungsschritte stattgegeben hat. Nach dem Ende der Corona-Notbremse (Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Kultur und der Aufhebung der Ausgangssperre) sind ab morgen, 12. Mai 2021 weitere Öffnungen möglich.
In den Biergarten mit Termin und Test
Die Außengastronomie kann ab Mittwoch (12. Mai) bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.
Sport mit mehreren Personen
Im Innenbereich ist kontaktfreier Sport wieder erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer*innen über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.
Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen
Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen wieder öffnen. Besucher*innen müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.
Hinweis für vollständig Geimpfte und Genesene:
Für vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 Geimpfte, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, entfällt die Testpflicht. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht befreit.
Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter: www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Den Originaltext finden Sie hier.