Das Landratsamt München teilt mit, dass es folgende Allgemeinverfügung erlassen hat.
Tiergesundheit: Bovine Virusdiarrhoe (BVD) – Anordnung eines Impfverbots gegen die BVDV-Infektion
1. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises München verboten. Die zuständige Behörde kann im Fall eines Ausbruchs eine Ausnahme vom Impfverbot nach vorgenanntem Satz 1 gestatten, wenn:
a) die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung und der Untersuchungen gemäß Artikel 25 Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 gezeigt haben, dass von dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben betroffen war und
b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zuständigen Behörde zur Bekämpfung des Ausbruchs für erforderlich gehalten wird, unter Aufsicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tier dokumentiert wird.
2. In Rinder haltende Betriebe im Landkreis München dürfen ab dem 15. Mai 2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.
Die BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpften Rinder nach Satz 1 müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein.
3. Die sofortige Vollziehung der in Ziffer 1 und 2 getroffenen Regelungen wird nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
4. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
5. Kosten werden nicht erhoben.
Gründe der Verordnung und Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie hier.