Hotelbetriebe, Freibäder, Fitnessstudios dürfen ab morgen öffnen – Kultur- und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel wieder möglich
Im Landkreis München treten neue Lockerungen in Kraft: Ab Freitag, 21. Mai 2021, dürfen unter anderem Hotels für Touristen wieder öffnen, auch viele sonstige touristische Angebote sind erlaubt und Laienensembles können wieder gemeinsam üben. Zudem dürfen ab morgen Freibäder und Fitnessstudios öffnen. Auch bestimmte Veranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder möglich. Das Landratsamt hat dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Öffnung von Hotels
Dem Urlaub im Landkreis München steht nichts mehr im Wege: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind wieder erlaubt. Die Übernachtungsgäste dürfen dabei auch gastronomische Angebote – auch in geschlossenen Räumen – sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote wahrnehmen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen.
Touristische Angebote
In den anstehenden Pfingstferien steht den Landkreisbürgern sowie Urlaubern eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten offen: Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr ist wieder möglich. Auch touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sind wieder erlaubt. Zudem können die Außenbereiche von medizinischen Thermen für Kunden geöffnet werden. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kunden einen negativen Testnachweis vorlegen.
Laien-/Amateurensembles und Kulturveranstaltungen
Auch im Bereich Musik und Kultur gibt es Lockerungen: Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind wieder erlaubt. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind mit festen Plätzen für maximal 250 Zuschauer wieder möglich. Für die Zuschauer besteht dabei eine Testpflicht.
Freibäder und Fitnessstudios öffnen
Das Sommerwetter lässt zwar noch etwas auf sich warten, ab Freitag (21. Mai2021) dürfen aber die Freibäder im Landkreis München wieder öffnen. Voraussetzung für die Badegäste ist ein Termin und ein negativer Test.
Auch Fitnessstudios dürfen ab morgen im Landkreis München wieder öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist eine vorherige Terminbuchung, ein negativer Test und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).
Sportveranstaltungen wieder möglich
Ab Freitag, 21. Mai 2021, sind auch wieder Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Besucher über einen negativen Test verfügen und feste Sitzplätze einnehmen.
Weitere Lockerungen beim Sport
Im Bereich Sport gibt es eine weitere Lockerung: Ab Freitag (21. Mai 2021) ist Kontaktsport und kontaktfreier Sport unter freiem Himmel nun auch in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten ist wie bisher möglich unter der Voraussetzung, dass Sportler über einen Testnachweis verfügen.
Änderung bei Gültigkeit der PCR-Tests
Wichtig: Es gibt eine neue Vorgabe des Bundes bzw. des Freistaats Bayern bezüglich der Gültigkeitsdauer von PCR-Tests: Diese dürfen künftig – analog zu den PoC-Schnelltests – nur noch 24 statt wie vorher 48 Stunden alt sein. Dies gilt auch für Testnachweise, die benötigt werden, wenn sich mehrere Haushalte in der Außengastronomie treffen oder beim Besuch von Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen.
Ausnahmen von der Testpflicht
Für vollständig Geimpfte und genesene Personen, die über einen entsprechenden Impf- bzw. Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.
Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter: www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Den Originaltext finden Sie hier.