Gesucht? Gefunden!
Ein abhandengekommener Gegenstand ist ärgerlich, vor allem wenn er von besonderem Wert ist. In vielen Fällen können verlorene Dinge wieder an ihren Besitzer vermittelt werden. Die Gemeinde Ismaning führt dazu im Erdgeschoss des Kutscherbaus in der Schloßstraße 4 ein Fundbüro. Hier können gefundene Gegenstände abgegeben und vermisste als solche gemeldet werden.

Neu seit diesem Sommer ist das Online-Erfassungssystem für Verlustmeldungen unter: ismaning.de/buergerservice/fundsachen/, das die Registrierung verlorener Gegenstände auch von zu Hause aus oder von unterwegs ermöglicht. Ein leicht verständlicher Fragebogen führt Sie durch das System. Am Ende erscheint die aufgegebene Verlustanzeige auf der Komplettübersicht.

Für die Fundabgabe und für die Fundannahme ist ein persönliches Erscheinen weiterhin unabdingbar. Für Ihren Besuch ist eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nutzen Sie dazu das Terminvergabe-Tool der Gemeinde Ismaning.

Sie finden einen Gegenstand und möchten ihn im Fundbüro Ismaning abgeben. Wie läuft Fundanzeige ab? Was sollten Sie beachten?
Bitte bringen Sie gefundene Gegenstände in das Fundbüro Ismaning: Erdgeschoss Kutscherbau, Schloßstraße 4. Hier wird der Fund aufgenommen und in Form einer Fundanzeige mit entsprechender Nummer verschriftlicht. Diese beinhaltet:

  • Personalien des Finders
  • Fundtag und Uhrzeit
  • Fundort
  • Beschreibung der Fundsache
  • das Einverständnis des Finders für die Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.

Anschließend wird die Fundanzeige in den Ismaninger Ortsnachrichten und im Internet auf den Seiten der Gemeinde Ismaning veröffentlicht.

Folgende Gegenstände werden nicht angenommen:
– abgestellte oder entsorgte Dinge (z.B. alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, zurückgelassene alte Möbelstücke, Fernsehgeräte, etc.),
– leicht verderbliche Lebensmittel,
– defekte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind,
– Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen (z.B. Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel etc.).

Bitte beachten Sie, dass das gemeindliche Fundbüro nur für Fundsachen zuständig ist, die in Ismaning gefunden wurden.

Fundsachen vom Bahnhof, von einer Haltestelle oder vom Bahnsteig müssen bei der MVG abgegeben werden. Gleiches gilt für Dinge, die Sie in der U-Bahn, im Bus oder in der Straßenbahn finden. Kontakt: 0800 344226600 – gebührenfrei aus allen deutschen Netzen.

Fundsachen aus der S-Bahn oder aus Fernzügen müssen der Deutschen Bahn gemeldet werden. Kontakt: 0900 1990599 (59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend).

Für gefundene Gegenstände am Flughafen München ist das dort ansässige Fundbüro auf der Ebene 03 zuständig. E-Mail: fundbuero@munich-airport.de

Tiere, die Sie ohne Besitzer antreffen, sollten im Tierheim abgegeben werden.

Für bestimmte Funde ist ausschließlich die Polizei zuständig, wie zum Beispiel: Waffen oder Fahrräder zur Überprüfung, ob das Rad als gestohlen gemeldet wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, leitet die Polizei das Fahrrad an das Fundbüro weiter.

Besonderer Umgang mit Personaldokumenten
Finden Sie in Ismaning Personaldokumente, wie beispielsweise einen Ausweis oder Führerschein anderer Personen, können Sie diese gerne im Fundbüro Ismaning abgeben. Die Unterlagen werden dann direkt an die zuständige Behörde geschickt und der Besitzer wird über den Fund informiert.

Wie lange werden die Gegenstände im Fundbüro aufbewahrt?
Die Gemeinde Ismaning verwahrt die Fundstücke maximal sechs Monate. In dieser Zeit können die Besitzer gegen Vorlage ihres Personalausweises und nach genauer Beschreibung des Gegenstandes die Sachen im Fundbüro abholen. Bei Handys muss der PIN vor Ort eingegeben werden.

Was passiert mit den Fundstücken, die nicht abgeholt werden?
Nach Verstreichen der sechsmonatigen Frist werden die Finder angeschrieben mit der Information, dass sie nach § 973 BGB das Eigentum an der Fundsache erworben haben, es sei denn ihnen wurde innerhalb der sechs Monate ein Empfangsberechtigter bekannt gemacht oder der eigentliche Eigentümer hat sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet. Meldet der Finder nach den sechs Monaten kein Interesse am Fundstück, so geht nach § 976 BGB das Eigentum auf die Gemeinde über. Letztere entscheidet dann, was mit den Gegenständen passiert. In Ismaning wird Geld gespendet, Wertsachen werden versteigert, um den Erlös ebenfalls zu spenden und defekte Sachen werden fachgerecht entsorgt.

Kontakt Fundbüro Ismaning
Kutscherbau / Einwohnermeldeamt
Schloßstraße 4
85737 Ismaning
Telefon 089 960900–127
E-Mail: ewo@ismaning.de

Gemeinde Ismaning

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