Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind immer ein aktuelles Problem. Aktuell mehren sich die Beschwerden über lärmintensive Gartenarbeiten in der Mittagsruhe, also außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten.
Die Zeiten sind in einer gemeindlichen Verordnung festgelegt. So dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr und am Samstag von 8 bis 15 Uhr durchgeführt werden.
Zu diesen zählen insbesondere das Hämmern, Bohren, Holzsägen, aber auch das Arbeiten mit Motorrasenmähern und motorbetriebenen Gartengeräten wie Laubsauger und Laubbläser. Von dieser Regelung ausgenommen sind Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise von darauf ausgerichteten Gewerbetreibenden und von öffentlichen Aufgabenträgern ausgeführt werden.
Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nur so gespielt werden, dass andere nicht unzumutbar gestört werden, keinesfalls zwischen 22 und 8 Uhr.
Die Beachtung der Ruhe gilt auch bei der Haltung von Tieren.
Bitte bedenken Sie, dass diese Regelungen keine Konflikte schaffen sollen, sondern einem ungestörten, nachbarschaftlichen Verhältnis dienen.