Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2019 – Teil 1
Ausweitung der Mütterrente
Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft.
Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird jetzt bis zu einem halben Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der Rente pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen und um bis zu 15,35 Euro im Osten.

Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.

Bessere Absicherung bei Erwerbsminderungsrenten
Es treten Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente erstmals ab 1. Januar 2019 beginnt, werden ab diesem Zeitpunkt besser abgesichert. Für sie wird die sogenannte Zurechnungszeit 2019 erst mit 65 Jahren und acht Monaten enden.

Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2020 verlängert sich die Zurechnungszeit schrittweise weiter, bis sie bei einem Rentenbeginn ab 2031 mit 67 Jahren endet. Durch die Zurechnungszeit werden erwerbsgeminderte Menschen so gestellt, als hätten sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de und bei der Gemeindeverwaltung, Sozialverwaltung Ismaning, 089/960900-121/108.

Weitere aktuelle Änderungen in der deutschen Rentenversicherung folgen in der nächsten Ausgabe.

Gemeinde Ismaning
Sozialverwaltung

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