Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19. Januar 2023 die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität geändert und neugefasst.
Im Rahmen des seit Juli 2019 laufenden „Fahrradförderprogramms“ wurden 2.340 Anträge mit einer Fördersumme von über 700.000 € ausbezahlt.
Der Gemeinderat hat die Richtlinie nun angepasst; folgende Änderungen wurden beschlossen:
– Die sogenannte Haltedauer des Fahrrades, d.h. die grundsätzliche Nutzungszeit, wurde von fünf auf sieben Jahre verlängert.
– Die Förderung von E-Bikes wurde aus Gleichbehandlungsgründen der Förderung von Fahrrädern mit einem Maximalbetrag von 250 € angepasst.
– Der sogenannte Ökostrombonus von 100 € ist entfallen, da dieser jederzeit gewechselt werden kann.
– Da es in der Vergangenheit auch zu Unstimmigkeiten mit Nutzungs- und Förderberechtigten kam, versichert der Antragsteller künftig an Eides statt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Die Richtlinie samt Antragsformular ist ab sofort gültig und im Internet unter https://ismaning.de/umwelt-energie/mobilitaet/foerderung einzusehen.
Um Erkenntnisse über die Ziele des Fahrradförderprogramms, weniger motorisierter Verkehr, weniger Abgase und Lärm im Ort, zu erhalten, wird derzeit eine anonyme Umfrage bei den bisher Geförderten vorbereitet.