In diesem Jahr läuft die Austauschfrist für alte Holzöfen ab. Für Besitzer von Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, heißt es Ende des Jahres unter Umständen Abschied zu nehmen. Denn alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holz und Kohle überschreiten in vielen Fällen den gesetzlich festgelegten Schadstoffausstoß, insbesondere die Emissionswerte an Feinstaub und Kohlenmonoxid.

Diese alten Öfen tragen dadurch deutlich zur Luftbelastung bei. Der Kaminkehrer entscheidet anhand des Typenschildes, ob die Öfen stillzulegen sind. Ggfs. sind Einzelbescheinigungen oder Messergebnisse vorzulegen. Nur zum Teil können die Geräte nachgerüstet werden.

Neue Holzheizungen müssen die zweite Stufe des Ersten Bundesimmissionsschutzgesetzes einhalten. Sie emittieren bis zu 90 % weniger Staub und Schadstoffe und verbrauchen bis zu einem Drittel weniger Brennstoffe. Laut nationalem Energie- und Klimaplan soll der Einsatz von Holz als fast CO2-freier Brennstoff von derzeit 14 %-Anteil am Wärmesektor bis 2030 verdoppelt werden. Die Umrüstung auf moderne Holzzentralheizungen werden deshalb auch entsprechend gefördert.

Gemeinde Ismaning, Umweltschutz

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