Zur Antragstellung müssen der Antragsteller und alle Kinder zwingend persönlich vor Ort sein. Unter www.ismaning.de/konsentas.de können Sie bequem Ihren Wunschtermin online buchen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Abstammungsurkunde bzw. Geburtsurkunde
- 1 Lichtbild aus neuester Zeit, unbedingt mit hellem Hintergrund (biometrietauglich)
- Unterschrift beider Erziehungsberechtigten / des Vormundes
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters und der Mutter
- Negativbescheinigung des Kreisjugendamtes (Landratsamt München)
- Kinderausweis
- Sorgerechtsbeschluss
- Einbürgerungsurkunde
Wichtige Information:
Wenn Sie die verlangten Unterlagen zur Antragstellung mitbringen, kann der Antrag umgehend erledigt werden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. Ihre Unterlagen erhalten Sie umgehend nach Einsichtnahme zurück.
Für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten müssen die Unterlagen zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit an das Landratsamt München geschickt werden. Der Personalausweis kann erst nach positiver Nachricht des Landratsamtes ausgehändigt werden!
Gebühren Kinderreisepass
Kinderreisepass (bis maximal zum 12. Lebensjahr): 13,00 Euro
Gültigkeitsdauer
Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für die Kinderreisepässe nur noch zwölf Monate. Wünschen Eltern oder Erziehungsberechtigte eine Verlängerung des Dokuments, ist dies auch nur noch für maximal zwölf Monate möglich. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Bitte beachten Sie darüber hinaus länderspezifische Abweichungen. In einigen Ländern genügt der deutsche Kinderreisepass nicht. Welche Einreisebestimmungen und welche Ausweisdokumente jeweils für Ihre Reise notwendig sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Natürlich besteht nach wie vor auch die Möglichkeit, den gewöhnlichen Personalausweis und auch den „normalen“ Reisepass für Kinder zu beantragen. Diese kosten etwas mehr, sind aber sechs Jahre gültig. Vorteil des Kinderreisepasses ist, dass er direkt von der Gemeinde ausgestellt werden kann. Damit verkürzt sich die Ausstellungsdauer.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamtes gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Seite “Was erledige ich wo?“.