Neue Regelungen für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ab Montag, 12. April 2021 

Das Landratsamt München gibt soeben bekannt, dass aufgrund der aktuellen 7-Tage-Inzidenz i.H.v. 83,0 (Stand heute 9. April 2021) ab Montag, dem 12. April folgende Regelungen in Kraft treten:

  • Schulen (§ 18 der 12. BayIfSMV):
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, findet Präsenzunterricht (soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann) oder Wechselunterricht statt.

(§ 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV).

  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder (§ 19 der 12. BayIfSMV):
    In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, können die Einrichtungen nur dann öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

(§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV).

Diese Bekanntmachung tritt am Montag, 12.04.2021 in Kraft und mit Ablauf des Sonntags, 18.04.2021 außer Kraft.

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