Die Gemeinde Ismaning wurde 2014 von der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) als fahrradfreundliche Kommune ausgezeichnet.
Die flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung in den Wohngebieten östlich und westlich der Münchener/Freisinger Straße auf 30 km/h schafft ein sichereres Umfeld für das Radfahren auf der Fahrbahn.
Vorschriften und Fachstellen verweisen darauf, dass das Radfahren auf nicht baulich abgetrennten Radwegen sogar die Sichtbarkeit des Radfahrers verbessert, insbesondere an Einmündungen.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet in 30-km/h-Zonen ausdrücklich die Errichtung von benutzungspflichtigen Radwegen, Radfahrstreifen oder auch Schutzstreifen […] nach § 45 Abs. 1c.
Grundlage für die Definition von Straßenfunktionen ist eine flächenhafte Verkehrsplanung. Derzeit wird das Verkehrskonzept der Gemeinde Ismaning fortgeschrieben; selbstverständlich werden dabei alle Verkehrsarten beachtet und abgewogen. Eine Fahrradstraße kann also nicht einfach so angeordnet werden. Für alle Verkehrsarten muss eine schlüssige Route definiert werden. So können beispielsweise Hauptverbindungsstraßen nicht ohne eine alternative Route zu einer Fahrradstraße umgewandelt werden.
Wir wünschen uns alle Respekt, gegenseitige Rücksichtnahme und ein entspanntes Miteinander von Rad-, Fuß- und Autoverkehr. Eine kooperative Verkehrskultur ist daher unabkömmlich.
Halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit!
Technische Bauverwaltung, Tiefbauamt