Die Bioabfälle aus unserer Gemeinde werden in der Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach verarbeitet. Im Gegensatz zur Kompostierung ist eine Vergärungsanlage deutlich komplexer und nicht alles was kompostierbar ist, ist auch vergärbar. Deshalb müssen gleich zu Beginn ungewünschte Abfälle aufwendig abgetragen werden. Erst dann kann die Vergärungsanlage den Bioabfall, unter Zuhilfenahme von Mikroorganismen, in Methangas umwandeln, welches dann zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird.

Um zu verdeutlichen, dass nicht alle organischen Materialien in die Biotonne gehören, hat der Landkreis München eine anschauliche Broschüre zu dem Thema entworfen. Diese vergleicht die Funktionsweise der Anlage mit dem Verdauungssystem einer Kuh. Alles, was eine Kuh nicht frisst, wie beispielsweise Eierschalen, Knochen, Holz oder Nussschalen, ist auch in der Vergärungsanlage nicht verwertbar und gehört in den Hausmüll. Wenn diese Stoffe dennoch in den Bioabfall gelangen, müssen sie aufwendig entfernt werden, was erhebliche Kosten verursacht. Aktuell sind fast 20 Prozent des Biotonneninhalts nicht für die Vergärungsanlage geeignet.

Was gehört also in die Biotonne?
Gemüse- und Obstabfälle, Brot- und Gebäckreste, Kaffee- und Teefilter, Fleisch-, Wurst- und Fischreste (roh und gekocht), Blumenerde, Topf- und Schnittblumen, Fallobst, Grasschnitt, Unkraut, Laub, Pflanzenreste, Sägemehl und Sägespäne von unbehandeltem Holz und auch Küchen- und Zeitungspapier – allerdings kein Hochglanzpapier und keine Illustrierten – können über den Biomüll entsorgt werden.

Organisch, aber dennoch nicht für die Biotonne geeignet
Es gibt Abfälle, die zu 100 Prozent aus organischem Material bestehen und trotzdem nichts in der Biotonne zu suchen haben. Hierzu gehören unter anderem Gartenabfälle ab einer bestimmten Größe. Äste und Zweige ab einen Durchmesser von einem Zentimeter machen der Anlage Probleme, da sie beim Vorgang des Auflösens des Bioabfalls in Wasser nicht zersetzt werden können. Entsorgen Sie Gartenabfälle daher bitte in den Grüngutcontainern oder am Wertstoffhof. Knochen, Eier- und Nussschalen sind weitere Beispiele organischer Stoffe, die grundsätzlich nicht zur Vergärung geeignet sind, da der Abbauvorgang zu lange dauert. Diese Küchenabfälle gehören in den Restmüll.

Ebenfalls zu vermeiden sind Plastiktüten, auch die sog. biologisch abbaubaren. All diese Tüten müssen wieder vom Bioabfall abgetrennt werden und werden als Restmüll entsorgt.

Die Broschüre liegt an der Rathaus-Info und am Fenster des Umweltamtes An der Torfbahn 3 aus. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter: ismaning.de/umwelt-energie/abfallentsorgung/

Ihre Gemeinde Ismaning

 

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