Der Wechsel aus Sonne und Regen hat dazu geführt, dass sämtliche Grünanlagen und Gewächse an Größe und Umfang gewonnen haben. An sich eine wunderbare Angelegenheit, doch gibt es aus Verkehrssicherheitsgründen einiges zu beachten.

Eines ist Fakt: Bäume, Hecken und Sträucher tragen zu einer ästhetischen Bereicherung unserer Landschaft bei, bieten bei starkem Wind, Regen oder Schnee dem Spaziergänger Wetterschutz, den Wildtieren Versteckmöglichkeiten, Nahrungs- und Bruthabitat und stellen wichtige Trittsteine zur Ausbreitung der Tiere dar. Innerorts wirken sich diese Gewächse positiv auf das Mikroklima aus, da sie reichlich Wasser verdunsten und Plätze beschatten. Darüber hinaus filtern sie Staub, Lärm und Abgase.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, bitten wir alle Grundstückseigentümer, Nährgehölze und Pflanzen aller Art entlang von Bürgersteigen und Straßen so zurück zu schneiden, dass die Sichtachsen in voller Wegbreite – vor allem in Kurvenbereichen – frei bleiben. Wichtig ist auch, dass Hausnummern sowie Straßennamen erkennbar sind. Denn Not- und Rettungsdienste, Lieferanten, Postboten, Taxifahrer und Besucher haben eines gemeinsam: sie können nur mit sichtbaren Straßenschildern und Hausnummern ihr Ziel finden. Die Hausnummern sollten von der Straße aus gut lesbar, in Kontrast zum Hintergrund, wetterbeständig und nachts eventuell beleuchtet sein. Unleserliche Nummern sollten schnellstmöglich erneuert werden. Sind Straßenschilder vom Grün eingewachsen, müssen diese durch Rückschnitt erkenntlich gemacht werden.

Diese Aufforderung gilt nicht als Kritik am Pflegezustand eines Gartens, sondern stellt lediglich eine Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme und Wahrnehmung von Pflichten dar. Wer beabsichtigt, seine Hecke zu schneiden, der beachte bitte folgende Hinweise.

Worauf sollte beim Heckenschnitt geachtet werden?


Bitte beachten Sie den Zeitpunkt des Rückschnitts. Im Frühjahr und in den warmen Monaten sind besonders Vögel zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Daher sollte zu dieser Zeit auf den Rückschnitt verzichtet werden. Im Herbst hingegen sind die Tiere schon größer und finden an anderen Orten Unterschlupf.

Wer mit dem Gedanken spielt, Hecken, Gebüsche, Gehölze oder auch Bäume ganz abzuschneiden bzw. auf den Stock zu setzen, der beachte bitte den § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser beschreibt das Verbot, oben genannte Pflanzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, die außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen oder außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.

Beim Rückschnitt der Hecken und Sträucher ist nicht nur die Einhaltung der Grenzen und die Freihaltung der Wege wichtig, sondern auch die Höhe des Bewuchses über dem Gehweg oder der Straße. Die Höhe bei Geh- und Radwegen sollte 2,50 Meter und 4,50 Meter bei Straßen betragen, damit Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge nicht behindert werden. Dabei kann ein Baum oder Strauch in den Straßenraum wachsen; nur die Höhe der Äste, gemessen vom Gehweg bzw. von der Straße, sollte eingehalten werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeinde Ismaning

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