Bereits seit Jahren entbrennt während der Badesaison am Eisweiher ein Konflikt zwischen (Bade-)Gästen und Hundehalter*innen. Während die (Bade-)Gäste sich von den freilaufenden Hunden gestört oder sogar beängstigt fühlen, stößt bei vielen Tierbesitzer*innen das zeitweilige Hundeverbot am Eisweiher auf Unverständnis.

Die Gemeinde Ismaning hat sich für ein generelles Hundeverbot in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September jeden Jahres in unmittelbarer Eisweihernähe aufgrund folgender Gründe entschlossen:

  • Der Eisweiher ist ein sehr flaches und stehendes Gewässer, das schnell verschmutzt. Um eine gute Wasserqualität langfristig aufrecht zu erhalten, bittet die Gemeinde alle Besucher*innen regelmäßig um die Vermeidung jeglicher Verschmutzungen. Dazu gehört: den Abfall fachgerecht entsorgen, vor dem Baden duschen gehen, die Nutzung der öffentlichen Toiletten, kein Füttern von Wildtieren und auch das zeitweilige Verbot von Hunden, da diese zur Verunreinigung beitragen. Um nicht komplett auf das Badevergnügen mit den Vierbeinern verzichten zu müssen, besteht die Möglichkeit, dass die Hundebesitzer*innen mit ihren Tieren auf fließende Gewässer ausweichen.
  • Gerade in den Sommermonaten wird das Areal rund um den Eisweiher stark frequentiert, was nicht selten zu Konflikten führt. Im Fall, dass Hunde mit daran beteiligt sind, wurde als Lösungsansatz die Leinenpflicht angeregt. Erfahrungen haben gezeigt, dass zwar die Konflikte abnehmen, es aber weiterhin die „Hundehaufenproblematik“ gibt.
  • Leider räumen nämlich nicht alle Hunderhalter*innen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere weg. Das stört nicht nur die Badegäste am Eisweiher, sondern auch Erholungssuchende, Personen, die die dort vorhandenen Sportgeräte nutzen und Kinder, die das Gelände mit den Sand- und Kiesbuchten regelmäßig aufsuchen.

Von dem saisonalen Hundeverbot sind allerdings alle anderen Grünflächen auf dem gesamten Gemeindegebiet ausgeschlossen.

Ihre Gemeinde Ismaning

 

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