Nachdem die Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geschlossen bleiben und ausschließlich eine Notbetreuung stattfindet, haben wir uns dazu entschlossen erste Schritte hinsichtlich der geplanten Rückzahlungen und Erstattungen im Bereich des Essensgeldes und der Betreuungsgebühren in die Wege zu leiten.

Folgende Schritte starten demnächst:

  • ab 23. April erfolgt die Rückerstattung des Essensgeldes für April 2020 an die Eltern; ausgenommen hiervon sind Kinder, welche in der Notbetreuung mit Essen versorgt werden, und Familien, die die Lastschrift für April 2020 zurückgegeben haben. Hierzu erhalten die Eltern auch einen geänderten Gebührenbescheid per Post.
  • ab 1. Mai setzen wir die Lastschrifteinzüge für das Essensgeld in allen gemeindlichen Einrichtungen bis auf Weiteres aus. Hierzu verzichten wir auf einen geänderten Bescheid und versenden zusammen mit dem Korrekturbescheid vom April 2020 ein allgemeines Anschreiben an die Eltern.
  • Für die Rückzahlung der Betreuungsgebühren bitten wir alle Eltern nochmals um Geduld. Wir warten hier noch auf die am 20. April angekündigte Neubewertung aufgrund des verlängerten Betretungsverbotes der Kindertagestätten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, da es eventuell eine bayernweite Regelung geben soll.

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