Liebe Eltern der Kinder in den gemeindlichen Kindertagesstätten,

wie bereits angekündigt, werden wir unsere Informationen immer zeitnah aktualisieren. Nach den uns momentan vorliegenden Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (Stand: 27. April) werden wir die bereits angekündigte Rückerstattung des Essensgeldes wie folgt ausweiten und auch den zukünftigen Zeitraum entsprechend regeln:

  • Für den April 2020 wird nicht nur das Essensgeld sondern auch die Betreuungsgebühr erstattet. Ausnahme bilden hier ausschließlich Kinder in der Notbetreuung, bei diesen Kindern wird die Betreuungsgebühr fällig. Das Essensgeld wird nur berechnet, wenn Kinder in der jeweiligen Einrichtung auch tatsächlich versorgt wurden.
  • Ab 1. Mai 2020 wird nicht nur die Zahlung des Essensgeldes, sondern auch die Zahlung der Betreuungsgebühr ausgesetzt. Dies gilt vorläufig bis einschließlich 30. Juni 2020.
  • Für Kinder, die sich ab 27. April 2020 in der Notbetreuung befinden, werden zukünftig alle Abbuchungen (Betreuungsgebühr und eventuell Essensgeld) immer zum 1.ten des Folgemonats berechnet. Das bedeutet, dass der Mai 2020 z.B. erst Anfang Juni 2020 per Lastschrift erhoben wird, wenn definitiv klar ist, ob das Kind betreut bzw. mit Essen versorgt wurde.
  • Entsprechende Bescheide für die Änderungen erhalten Sie per Post.

Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, werden wir auch diese zeitnah mit Ihnen teilen.

Wir danken Ihnen für die aufgebrachte Geduld in den letzten Wochen!

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