Seit 16. März bis voraussichtlich 19. April 2020 gibt es aufgrund der Corona-Pandemie in unseren Kindertagesstätten nur eine Notbetreuung für berechtige Personenkreise.

Die zuständigen Staatsministerien arbeiten derzeit an einer bayernweiten Gesamtlösung, so auch zum Thema Elterngebühren.

Dementsprechend können wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, ob und wenn ja, in welcher Weise die Betreuungs- und die Mittagessensgebühren für diesen Zeitraum zurückerstattet, verrechnet oder ausgesetzt werden.

Sobald wir über die entsprechende verwaltungstechnische Handhabung informiert worden sind, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bis dahin bitten wir Sie um Geduld, Verständnis und Unterstützung für diese Sondersituation.

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