a) Reduzierte Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. In Deutschland ist dies für Kinder unter 12 Jahren oft der Kinderreisepass, der ausschließlich von den Erziehungsberechtigten im zuständigen Bürgeramt beantragt werden kann.
Ab dem 1. Januar 2021 ändert sich die maximale Gültigkeitsdauer für die Kinderreisepässe auf nur noch zwölf Monate. Wünschen Eltern oder Erziehungsberechtigte eine Verlängerung des Dokuments, ist dies auch nur noch für maximal zwölf Monate möglich. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Bitte beachten Sie darüber hinaus länderspezifische Abweichungen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel den USA, kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn das Reiseausweisdokument ein elektronisches Speichermedium enthält. Da der deutsche Kindereisepass keinen Chip besitzt, brauchen Kinder zusätzlich ein Visum. Welche Einreisebestimmungen und welche Ausweisdokumente jeweils für Ihre Reise notwendig sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Natürlich besteht nach wie vor auch die Möglichkeit, den gewöhnlichen Personalausweis und auch den „normalen“ Reisepass für Kinder zu beantragen. Diese kosten etwas mehr, sind aber sechs Jahre gültig. Vorteil des Kinderreisepasses ist, dass er direkt von der Gemeinde ausgestellt werden kann. Damit verkürzt sich die Ausstellungsdauer.
Den Antrag auf einen Kinderreisepass und nähere Informationen erhalten Sie unter: www.ismaning.de/buergerservice unter der Rubrik Kinderreisepass.
b) Neue Preise für den Personalausweis
Zum 1. Januar 2021 erfolgt erstmalig seit über zehn Jahren eine Anpassung der Gebühren für die Beantragung des Personalausweises. Für alle antragstellenden Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr von 28,80 Euro auf 37 Euro. Die Gebühr für einen Personalausweis, dessen Inhaberin oder Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, bleibt unverändert bei 22,80 Euro.
c) Einführung der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

eID-Karte, Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Für digitale Behördengänge und geschäftliche Erledigungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2021 die elektronische ID-Karte beantragen und nutzen. Sie ist für den elektronischen Gebrauch konzipiert, ersetzt aber nicht das Ausweisdokument!
Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift an Bürgerinnen und Bürger ab einem Mindestalter von 16 Jahren auf freiwilliger Basis ausgegeben. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig (derzeit noch nicht verlängerbar) und kostet 37 Euro. In Deutschland kann die eID-Karte im Bürgeramt des Wohnortes beantragt werden.
Weiterführende Informationen zur eID-Karte finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Inneren.
Gemeinde Ismaning