Der Jahreswechsel hat eine Reihe neuer gesetzlicher Regeln gebracht. Erfreulich sind die Verbesserungen für die Abfallwirtschaft.

Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2022
Haben Sie schon bemerkt, dass plötzlich mehr Getränkeflaschen und Dosen das Pfandsymbol tragen? Richtig, denn seit dem 1. Januar 2022 unterliegen Wasser, Erfrischungs- und Milchgetränke, Frucht- und Gemüsedrinks, diätische Getränke mit und ohne Kohlensäure sowie alkoholische Mono- und Mischgetränke der Pfandpflicht. Damit können deutlich mehr Getränkeflaschen und Dosen in den Recyclingkreislauf zurückgeführt werden. Eine umfangreiche Übersicht finden Sie auf der Webseite der Deutschen Pfandsystem GmbH unter:
220105-DPG-Getraenkeuebersicht-3spaltig-S.pdf (dpg-pfandsystem.de)

Plastiktüten-Verbot
Einweg-Plastiktüten gehören zu den klassischen Wegwerfprodukten. Ihre Nutzungsdauer überschreitet nur selten die 20 Minuten – reine Ressourcenverschwendung! Davon abgesehen werden die Tüten oft unachtsam weggeworfen und landen in der Natur, wo sie dort viele Jahrzehnte verbleiben und bei Vögeln, Meerestieren und auch beim Menschen schwere Schäden anrichten, da sie als Mikroplastik in der Nahrungskette ankommen.

Seit 2016 gab der Handel Plastiktüten nur noch gegen Bezahlung aus. Ab dem 1. Januar 2022 sind die Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer gänzlich verboten. Darunter fallen auch die Bioplastiktüten, da sie keine umweltfreundliche Alternative darstellen. Lediglich die besonders dünnen Einweg-Plastiktüten, auch „Hemdchenbeutel“ genannt, sind weiterhin erlaubt, da sie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sichern. Wer ganz und gar auf Plastik verzichten mag, bringt am besten seine eigene Tasche aus Stoff oder Polyester, Mehrwegboxen, den klassischen Einkaufskorb oder einen Rucksack mit.

Elektroschrott: die Entsorgung von elektronischen Altgeräten wird einfacher
Elektroaltgeräte können nun auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben werden. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys, Rasierer, Zahnbürsten und Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts. Wer größere Altgeräte wie Staubsauger, PC, Drucker oder Fernseher kostenfrei beim Discounter zurückgeben mag, ist dann allerdings an den Neukauf eines entsprechenden Artikels gebunden. Die Regelung trat bereits am 1. Januar 2022 in Kraft; es gilt jedoch noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Sicherstellung, dass möglichst viele Altgeräte fachgerecht gesammelt, Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Alternativ steht Ihnen natürlich der Wertstoffhof in der Osterfeldstraße zur Verfügung. Er ist an vier Tagen der Woche (montags, dienstags, freitags und samstags) geöffnet; auch hier ist die Entsorgung kostenfrei.

Unser Tipp: Überlegen Sie vor jedem Wegwerfen, ob Ihr Gerät noch repariert werden kann. Hilfe dazu gibt beispielsweise das Reparatur-Café Ismaning. Ist der Apparat noch funktionstüchtig, so kann er verschenkt werden kann. Das Online-Schaufenster „Wir-In-Ismaning“ bietet die Möglichkeit, Schenk- und Tauschinserate kostenlos zu veröffentlichen. Auch Gesuche können an gleicher Stelle eingestellt werden. Nutzen Sie das kostenfreie Angebot der Gemeinde.

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