(v.l.n.r. Reihe vorne) Markus Böck (Oberschleißheim), Dr. Alexander Greulich (Ismaning), Andreas Kemmelmeyer (Unterföhring), Sebastian Thaler (Eching); (Reihe hinten) Christoph Böck (Unterschleißheim), Franz Heilmeier (Neufahrn), Josef Niedermair (Hallbergmoos), Dr. Dietmar Gruchmann (Garching)

Die Bürgermeister der Kommunen der NordAllianz – Sebastian Thaler (Eching), Dr. Dietmar Gruchmann (Garching), Josef Niedermair (Hallbergmoos), Dr. Alexander Greulich (Ismaning), Franz Heilmeier (Neufahrn), Markus Böck (Oberschleißheim), Andreas Kemmelmeyer (Unterföhring), Christoph Böck (Unterschleißheim) – haben am Dienstag, den 2. Mai 2023, eine Resolution unterzeichnet.
Ihre Forderung an die zuständigen Stellen, insbesondere die Deutsche Flugsicherung GmbH und ihre Gesellschafter: Die Anlagen zur Flugsicherung – vergleichbar mit denen an den anderen großen deutschen Flughäfen – auf den neuesten Stand der Sicherheitstechnik zu bringen und zumindest aktualisierte Berechnungen der erforderlichen Sicherheitsbereiche vorzunehmen. Das erklärte Ziel: Der bisher erschwerte und zum Teil ausgeschlossene Bau von Windkraftanlagen im Umkreis der Flughäfen soll ermöglicht werden.

Um was geht es konkret?

Das Anliegen der NordAllianz-Kommunen betrifft die Errichtung von Windkraftanlagen in ihrer jeweiligen Gemarkung.

Die Kommunen haben sich bereits vor Jahren mit Planungen für Windkraftanlagen beschäftigt und u.a. auch Vorranggebiete für Windkraftanlagen vorgesehen. Diese Vorranggebiete wurden von Seiten des Flughafens München aufgrund des Interessen­konfliktes „ziviler Luftverkehr“ abgelehnt (unabhängig von der 10-H-Regel als Hinde­rungsgrund).

Aus Medienberichten ist derzeit zu entnehmen, dass durch die Flugsicherung Platz für mehr Windenergie geschaffen werden soll. Dabei geht es insbesondere um kleinere Anlagenschutzbereiche. Von insgesamt 40 Drehfunkfeuern vom Typ DVOR sollen bei 39 die Anlagenschutzbereiche von 15 auf 7 Kilometer reduziert werden. Ausgeschlos­sen ist hier nur der Flughafen Kempten.

Damit wären Vorranggebiete, die Kommunen bereits für Windkraftanlagen festgelegt haben, wieder beplanbar; diese Flächen sind im Energieatlas für WEA als gut ge­eignete Flächen (mittlere Windgeschwindigkeit > 5 m/sec, 130 Meter Höhe) dar­gestellt.

Im Energieatlas wird für den Bereich der NordAllianz die Gebietskulisse Windkraft aus­gewiesen. Entsprechende Windkraftanlagen sind durch die bestehenden Regelungen von Anlagenschutzbereichen des militärischen und zivilen Luftverkehrs ausgeschlos­sen.

Verwunderlich ist, dass in den letzten zehn Jahren in umliegenden Landkreisen trotz entsprechender Ausschlusskriterien sehr wohl Windenergieanlagen errichtet wurden (z.B. im Landkreis Dachau). Auch in der Landeshauptstadt München, unweit von Ismaning und Garching, wurden im Bereich der A 9 (Nordkreuz) zwei Windenergie­anlagen realisiert. Auch im südlichen Landkreis München sind konkrete Planungen für Windenergieanlagen, die z.T. auch in Ausschlussgebieten liegen, erfolgreich projek­tiert.

Dagegen werden seit Jahren laufende Planungen der Nachbarstadt Garching auf­grund des dargestellten Interessenkonfliktes nicht genehmigt.

Wir bitten deshalb um eine klare Aussage, wann und wie mit allen Anlagen­schutzbereichen für den Flughafen München, für den Flugplatz Schleißheim und den damit zusammenhängenden planerischen Vorgaben für den Großraum umgegangen wird. Die Kommunen der NordAllianz möchten Planungen anstoßen und Projekte realisieren.

Nachdem verbindliche Auswertungen von regionalen Vorranggebieten für Wind­energie durch den Regionalen Planungsverband München nicht vor einem bis zwei Jahren vorliegen werden, muss für Kommunen aus Zeit- und Kostengründen zeitnah Planungssicherheit geschaffen werden. Eine kommunale Gesamtplanung oder ein Antrag auf Vorbescheid für Windkraftanlagen ist nur dann sinnvoll und zweckmäßig.

Die Forderung, dass der Prüfung eines Standorts einer Windkraftanlage gar eine vertiefte Einzelfallprüfung (immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid) vorausgehen muss, setzt einen projektgenauen Planungsstand und damit Kosten zulasten der Kommunen voraus.

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