Es ist Herbst und ab Ende Oktober gilt dann auch wieder die Winterzeit: es wird also früher dunkel. Da unser Sehvermögen mit einsetzender Dämmerung stark abnimmt, steigt leider auch das Unfallrisiko auf der Straße um das Dreifache bei Dunkelheit; kommen Regen und Schnee dazu sogar um das Zehnfache! Zur Verringerung dieser Unfallrisiken ist eine gute Beleuchtung aller Fahrzeuge – so auch Fahrräder – ein wesentlicher Faktor. Sichtbarkeit in der Dunkelheit schützt insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmenden vor Unfällen. Setzen Sie also bewusst wichtige Lichtreize – so bleibt das Radfahren auch in der dunklen Jahreszeit ein Vergnügen.

Was sollten Sie tun?
Die Beleuchtung von Fahrrädern unterliegt gesetzlichen Regelungen. Andere Verkehrsteilnehmer müssen frühzeitig auf Radfahrer aufmerksam werden. So müssen Fahrräder mit einem nach vorne gerichteten Scheinwerfer und einer roten Schlussleuchte ausgestattet sein. Fahrradlampen müssen im Dauerbetrieb leuchten. Blinkende Lampen sind nicht erlaubt; deren Befestigung ist lediglich an Kleidung, Rucksack oder Helm zulässig. Beleuchtungssysteme mit Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und/oder Bremslicht dürfen verwendet werden. Grundsätzlich gilt: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht durch die Lichter geblendet werden.

Zu empfehlen sind außerdem helle, auffällige Kleidung und lichtreflektierende Materialien. Warnwesten mit Reflektorstreifen sind beispielsweise ein Accessoire, das Radfahrer, neben einer funktionierenden Beleuchtung, bereits in bis zu 130 Meter Entfernung sichtbar machen kann. Auch Reflektoren an Rucksäcken und Helmen sowie Reflektorbänder für Arme und Beine erhöhen die Sichtbarkeit.

Foto: Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen

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