Richtiges Verhalten im Straßenverkehr
Grundregeln: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Es geht also immer um Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme!
Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen:
1. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer (das ist zwischen vier und sieben km/h)
2. Verkehrsteilnehmer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern.
3. Auch Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Außerhalb der gekennzeichneten Flächen darf nicht geparkt werden. Ausgenommen: zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, Kinderspiele sind erlaubt.
6. Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich sind die Fahrer wartepflichtig: Rechts vor links gilt nicht.
Beschwerden über zu schnelles Fahren in verkehrsberuhigten Bereichen geben immer wieder Anlass, auf diese Grundregeln hinzuweisen.
Bitte denken Sie daran, dass durch rücksichtsloses Fahren mit viel zu hoher Geschwindigkeit andere oft schwächere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden.