Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind immer ein aktuelles Problem.

Informationen gibt eine gemeindliche Verordnung, in welcher die Zeiten für diese Tätigkeiten festgelegt sind. So dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und von 15.00 – 19.00 Uhr und am Samstag von 8.00 – 15.00 Uhr durchgeführt werden.

Zu diesen Arbeiten zählen insbesondere das Hämmern, Bohren, Holzsägen, aber auch das Rasen mähen. Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch gewerbliche Tätigkeiten die von entsprechenden Firmen/Personen durchgeführt werden.

Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nur so gespielt werden, dass andere nicht unzumutbar gestört werden, keinesfalls zwischen 22.00 und 8.00 Uhr. Die Beachtung der Ruhe gilt auch bei der Haltung von Tieren.

Bitte bedenken Sie, dass diese Regelungen keine Konflikte schaffen sollen, sondern einem ungestörten, nachbarschaftlichen Verhältnis dienen.

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