Die Brut von Mehlschwalben, Rauchschwalben und Mauerseglern ist in vollem Gang. Seit Jahrhunderten leben Schwalben und die optisch ähnlichen Mauersegler in enger Nähe zu uns Menschen. Zahlreiche Gedichte besingen Schwalben als Glücks- und Liebesboten. Doch heute scheint das Glück, das die Tiere für unsere Großeltern verkörpert haben, die eleganten Flugkünstler selbst verlassen zu haben. Vor allem der Gebäudesanierung und einem überzogenen Sauberkeitsverständnis fallen immer häufiger die Nistplätze der Arten zum Opfer.

Dabei muss das nicht sein, denn mit etwas gutem Willen und entsprechendem Wissen können uns Schwalben und Mauersegler auch weiterhin den Sommer über begleiten. Zudem gilt es auch zu beachten, dass Gebäudebrüter, wie Schwalben, Mauersegler und auch Haussperlinge nach dem Bundesnaturschutzgesetzt besonders geschützt sind.

Die Zerstörung der Nester ist verboten!
Unwissenheit und Sauberkeitsbedürfnis sind bei uns die größten Gefahren für die Flugkünstler. Unmut erregt bei vielen Haus- oder Wohnungsbesitzern vor allem der Kot, den die Jungschwalben aus dem Nest fallen lassen und der Hausfassaden verschmutzen kann. Häufig werden Nester deshalb entfernt oder den Schwalben wird durch Netze der Zugang versperrt. Im Gegensatz zu den Jungvögeln der Mehlschwalben hinterlassen die Jüngsten der Mauersegler keinerlei sichtbare Spuren.

Werden Altbauten wärmegedämmt, verschwinden aber Fugen, Spalten und Löcher, die Mauerseglerbrutplätze werden dadurch zerstört. Die Brutbestände von Rauch- und Mehlschwalben sowie der Mauersegler sind deshalb in den letzten Jahren besorgniserregend zurückgegangen.

Rauch- und Mehlschwalben wie auch Mauersegler sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Geschützt vor erheblichen Störungen, dem Fang, der Verletzung oder gar der Tötung. Geschützt sind aber nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätten. Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist es verboten, Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Generell dürfen Sanierungsarbeiten an von Gebäudebrütern „bewohnten“ Altbauten nur außerhalb der Brutzeit und mit schriftlicher Genehmigung der Naturschutzbehörden durchgeführt werden.

Hilfe tut Not – und ist ganz einfach!
Wenn man das Glück hat, dass Schwalben oder Mauersegler als Untermieter eingezogen sind, kann man mit etwas gutem Willen viel für diese Vogelarten tun.

  • Unterhalb von Schwalbennestern können Bretter angebracht werden, die für die Dauer ihrer Anwesenheit die Kotbällchen der Jungschwalben auffangen und so Fassade und Fensterbretter sauber halten.
  • Ohne großen Aufwand können in Alt- und Neubauten vorgefertigte oder selbstgebaute Mauersegler-Nistkästen im Traufbereich installiert und spezielle Hohlblöcke zum Mauerbau verwendet werden.
  • Besonders wirkungsvoll helfen kann man den Segelkünstlern durch gezieltes „Nichtstun“. Von Hauseigentümern und Mietern erfordert dies allerdings den Mut, die Tiere für die Dauer ihrer Anwesenheit einfach gewähren zu lassen.

Es ist an uns, die Glücksbringer unserer Großeltern auch für unsere Kinder und Enkel zu erhalten. Helfen Sie mit!

Das Landratsamt München (Michael Wagner, Telefon 089 6221-2367, E-Mail: michael.wagner@lra-m.bayern.de ) und der Landesbund für Vogelschutz (Sylvia Weber, Telefon 089 20027083, E-Mail: s-weber@lbv.de ) beraten Sie gerne.

Auszug aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes München

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