Aufgrund zahlreicher Beobachtungen, insbesondere am Bahnhof, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an Fußgängerüberwegen (mit Zebrastreifen) lediglich Fußgänger und Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen Vorrang genießen. Für Fußgänger, welche ein Fahrrad schieben, gilt dies auch, jedoch nicht für Radfahrer.

Deshalb ergeht die Bitte an alle Radfahrer, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und das Rad über den Zebrastreifen zu schieben. Dies dient insbesondere der eigenen Sicherheit.

Die heranfahrenden Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich im Bereich von Fußgängerüberwegen besonders vorsichtig zu verhalten. Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr unerlässlich.

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