Die Gemeinde Ismaning gewährt allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die Leistungen nach SGB II (ALG II, Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung für ältere Personen/für Personen mit voller Erwerbsminderung auf Dauer) sowie Wohngeld (Mietzuschuss) beziehen, eine finanzielle Weihnachtszuwendung.

Nachdem heuer eine persönliche Vorsprache (so wie wir das bisher gehandhabt haben) nicht möglich ist, kann der Leistungsbescheid in Kopie in einem verschlossenen Kuvert ohne Absender adressiert an die Sozialverwaltung in den Gemeindebriefkasten am Rathaus eingeworfen werden.

Nach Vorlage des vollständig kopierten aktuellen Bescheides versenden wir die Weihnachtszuwendung.

Die Vorlage des Leistungsbescheides ist bis zum 21. Dezember 2020 möglich.

Ihre Ansprechpartner:
– Frau Ismair, Telefon 089 960900-108, Buchstaben A bis O
– Frau Abelshauser, Telefon 089 960900-121, Buchstaben P bis Z

Die Buttons zum Teilen auf dieser Seite sind so eingebunden, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen sozialen Netzwerke weitergegeben werden, wenn Sie unsere Webseite besuchen. Wenn Sie einen der Buttons anklicken, werden Sie durch einen Hyperlink zum Anbieter des ausgewählten sozialen Netzwerks weiterleitet. Sie verlassen dann unsere Website. Erst ab diesem Zeitpunkt können Daten an den Diensteanbieter übertragen und dort gespeichert werden. Umfang und Art der Verarbeitung entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der entsprechenden Anbieter. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Gemeinde Ismaning keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch den jeweiligen Anbieter erhält. Verantwortlich ist allein der Betreiber des sozialen Netzwerks, zu dem Sie über den Hyperlink wechseln. Aktuell nutzt die Gemeinde Ismaning ausschließlich die Like-Buttons der Diensteanbieter Twitter, Facebook, Whatsapp, Linkedin und Xing.