Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind immer ein Thema. Aktuell mehren sich die Beschwerden über Lärm von Laubbläsern oder Laubsaugern – auch außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten.

Die Zeiten für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind in einer gemeindlichen Verordnung festgelegt: Diese dürfen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr und 15 und 19 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 15 Uhr durchgeführt werden.

Dazu zählen vor allem Hämmern, Bohren, Holzsägen, der Betrieb von Motorrasenmähern und motorbetriebenen Gartengeräten wie Laubsaugern und Laubbläsern. Davon ausgenommen sind Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise darauf ausgerichtete Gewerbetreibende und öffentlichen Aufgabenträger ausführen.

Übrigens kann auch Musik als Lärm empfunden werden. Deshalb gilt: Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte nur so spielen, dass es für andere keine unzumutbare Störung gibt, und keinesfalls zwischen 22 und 8 Uhr.

Das Ruhegebot gilt auch bei der Haltung von Tieren.

Diese Regelungen sollen keine Konflikte schaffen. Im Gegenteil – sie dienen einem ungestörten, nachbarschaftlichen Verhältnis.

Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank!

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