Mobilitätsförderungen

Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität

Seit dem 26. Juli 2019 gilt die Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität. Diese umfasst die Förderung von:

• Fahrrädern (mindestens 26 Zoll),
• Klapprädern,
• E-Bikes,
• E-Scooter,
• Lastenfahrrädern (mit und ohne E-Unterstützung),
• Fahrradlastenanhängern,
• Fahrradkinderanhängern,
• Firmen(lasten-)fahrrädern und Firmen-E-Bikes sowie
• Drei-/Vierrädern für Senioren und/oder für Menschen mit Behinderung.

Gefördert werden nur Fahrräder, die regelmäßig im Alltag genutzt werden und die die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassung einhalten (keine reinen Freizeit- und Sportfahrräder)!

Antragsberechtigt sind alle Ismaninger Bürgerinnen und Bürger ab 15 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ismaning haben, gemeinnützige Ismaninger Vereine, Gewerbebetriebe und Freiberufler.

Ausgezahlt werden jeweils 25% des Kaufpreises, maximal jedoch:

  • 200€ bei Anhängern
  • 250€ bei Fahrrädern, Klapprädern und E-Scootern
  • 250€ bei E-Bikes
  • 1.000€ bei Lastenräder und Drei-/ Vierräder

Sie finden den Antrag unter www.ismaning.de/buergerservice/ (Stichwort: Fahrrad).

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen von der Umweltabteilung über die E-Mail-Adresse fahrrad@ismaning.de gerne zur Verfügung.