Öffentlichkeitsbeteiligungen

Städtebauliche Veränderungen in der Gemeinde, wie die Entwicklung eines neuen Wohngebietes oder eines Erholungsbereichs, werden in zahlreichen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht. Diese planungsrechtlichen Veränderungen betreffen meist Personengruppen mit unterschiedlichen Sichtweisen auf die jeweilige Maßnahme.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiger Bestandteil planungsrechtlicher Verfahren ermöglicht Betroffenen (Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange) daher die Einsichtnahme in und Stellungnahme zu Planunterlagen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) der Gemeinde. Alle Einwendungen/Anregungen seitens der Öffentlichkeit werden geprüft und fließen in die Abwägung des Gemeinderats und somit in die Entscheidungsfindung des Planungsprozesses ein.

Warum sind Öffentlichkeitsbeteiligungen so wichtig?

Jede Änderung der Siedlungsentwicklung kann Auswirkungen auf Boden, Natur, Tier oder Mensch haben. Bauliche Planungen müssen daher von möglichst unterschiedlichen Interessengruppen mitentwickelt werden.

Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge Planunterlagen für Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ismaning – soweit Auslegungen durchgeführt werden – zur Einsichtnahme und als Download (in der Regel als PDF) jeweils für die Dauer der Auslegung.

Fragen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligungen beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Bauleitplanung der Gemeinde Ismaning.
Ansprechpartner ist Herr Pohl.

Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 960900–187
E-Mail: cpohl@ismaning.de

24. Änderung des Flächennutzungsplans „Pumptrack Am Kernbach“

Der Ismaninger Gemeinderat hat am 07.02.2024 den Beschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Bereich des Parks Am Kernbach gefasst. Ziel ist die Anpassung der bisherigen Darstellung „Grünfläche Park“ in „Fläche für Spiel- und Sportanlagen“. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines sogenannten Pumptracks, also einer befestigten Rundbahn, geschaffen werden.

Zu dem Entwurf der FNP-Änderung wird die Öffentlichkeit hiermit in der Zeit vom Montag, 13.05.2024, bis einschl. Freitag, 14.06.2024, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Näheres kann der unten angefügten amtlichen Bekanntmachung sowie den Planunterlagen entnommen werden.

Stellungnahmen geben Sie bitte bevorzugt elektronisch per E-Mail ab an die Adresse: bauamt@ismaning.de

Planunterlagen zum Download (im pdf-Format):

Bekanntmachung
Vorprüfung Artenschutz mit Relevanzprüfung
Stellungnahme Schall 2024
Schalltechnische Untersuchung 2021
Planzeichnung
Pläne A4
Begründung

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH: Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Das Raumordnungsverfahren für das Projekt ist seit Dezember 2021 abgeschlossen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren. Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente, Provisorien und Schutzgerüste planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das Planfeststellungsverfahren.
Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter https://ismaning.de/gemeinde-rathaus/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/.

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