Bäume, Hecken und Sträucher sind wertvolle Gehölze für unseren Garten, beliebter Sichtschutz und Schattenspender. Sie bieten Wildtieren Versteck-, Nahrungs- und Brutmöglichkeiten und haben eine positive Wirkung aufs Mikroklima, denn sie verdunsten reichlich Wasser und beschatten Plätze. Darüber hinaus filtern sie Staub, Lärm und Abgase aus der Luft.
Nachfolgend Hinweise zum Heckenschnitt, die keinesfalls als Kritik am Pflegezustand Ihres Gartens zu verstehen sind. Vielmehr geht es um Verkehrssicherheit, Rücksicht auf die Tierwelt und gesetzliche Regelungen.
Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit gilt für Grundstückseigentümer:
Nährgehölze und Pflanzen aller Art entlang von Bürgersteigen und Straßen schneiden Sie bitte so zurück, dass die Sichtachsen in voller Wegbreite – vor allem in Kurvenbereichen – frei bleiben. Straßennamen und Hausnummern müssen erkennbar bleiben. Denn so finden Not- und Rettungsdienste, Lieferanten, Postboten, Taxifahrer und Besucher ihr Ziel viel leichter.
Nicht bei allen Bäumen und Hecken wachsen die Äste in die Höhe. Solche mit hängenden Ästen, wie etwa die Trauerweide, können bei aller Schönheit zu einem Sicherheitsrisiko werden – wenn überhängende Äste zu weit in Straße bzw. Weg hineinragen.
In diesen Fällen ist beim Schneiden von Ästen das „Lichtraumprofil“ zu beachten: Der Höhenabstand zwischen Boden und überhängendem Astende muss an Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter, an Straßen mindestens 4,50 Meter betragen. Dann haben Verkehrsteilnehmer*innen freie Sicht und können Wege/Straßen passieren.
Beachten Sie auch den Zeitpunkt des Rückschnitts. Im Frühjahr und in den warmen Monaten sind besonders Vögel zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen. Im Herbst hingegen sind die Tiere schon größer und finden an anderen Orten Unterschlupf. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind deshalb auch in der Zeit vom 1. März bis 30. September Rückschnitte u.a. an Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen nicht erlaubt.
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