Öffentlichkeitsbeteiligungen

Städtebauliche Veränderungen in der Gemeinde, wie die Entwicklung eines neuen Wohngebietes oder eines Erholungsbereichs, werden in zahlreichen Verfahrensschritten mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg gebracht. Diese planungsrechtlichen Veränderungen betreffen meist Personengruppen mit unterschiedlichen Sichtweisen auf die jeweilige Maßnahme.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung als wichtiger Bestandteil planungsrechtlicher Verfahren ermöglicht Betroffenen (Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange) daher die Einsichtnahme in und Stellungnahme zu Planunterlagen in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) der Gemeinde. Alle Einwendungen/Anregungen seitens der Öffentlichkeit werden geprüft und fließen in die Abwägung des Gemeinderats und somit in die Entscheidungsfindung des Planungsprozesses ein.

Warum sind Öffentlichkeitsbeteiligungen so wichtig?

Jede Änderung der Siedlungsentwicklung kann Auswirkungen auf Boden, Natur, Tier oder Mensch haben. Bauliche Planungen müssen daher von möglichst unterschiedlichen Interessengruppen mitentwickelt werden.

Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge Planunterlagen für Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ismaning – soweit Auslegungen durchgeführt werden – zur Einsichtnahme und als Download (in der Regel als PDF) jeweils für die Dauer der Auslegung.

Fragen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligungen beantwortet Ihnen gerne das Sachgebiet Bauleitplanung der Gemeinde Ismaning.
Ansprechpartner ist Herr Pohl.

Gemeinde Ismaning
Schloßstraße 2
85737 Ismaning
Telefon: +49 89 960900–187
E-Mail: cpohl@ismaning.de

Bebauungsplan Nr. 152 „Hirtgrasstraße“

Der Ismaninger Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 152 beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll einerseits der Gebietsumgriff gegenüber bisheriger Baulinienpläne in dem Bereich klar definiert werden, anstelle eines bisherigen (unzulässigen) „Kleingewerbegebiets“ soll dort im zentralen Bereich ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt werden. Auf der Nordseite der Hirtgrasstraße wird weiterhin ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Näheres kann den unten stehenden Planunterlagen sowie der Bekanntmachung vom 10.07.2024 entnommen werden.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme besteht bis 30.08.2024.

Unterlagen zum Download (im pdf-Format):

Bekanntmachung
Satzung mit textl. Festsetzungen
Begründung
Schallgutachten
Planzeichnung
Datenschutzhinweise

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH: Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Das Raumordnungsverfahren für das Projekt ist seit Dezember 2021 abgeschlossen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren. Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente, Provisorien und Schutzgerüste planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das Planfeststellungsverfahren.
Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter https://ismaning.de/gemeinde-rathaus/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/.

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