Im Zuge der Klimaschutzgesetzgebung des Bundes wurden für 2020 die Zuschüsse zum Heizungstausch mit regenerativen Energien ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich erhöht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA, https://www.bafa.de/) unterstützt nunmehr den Umstieg von Gasheizungen auf Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energie nutzen, mit eine Fördersumme von 35 % (z.B. für Wärmepumpen oder Holzpelletskessel) und mit 30 % für neue Gasheizungen mit Solaranlage oder Wärmepumpe.
Diese genannten Zuschüsse werden um 10 % erhöht, wenn dadurch eine alte Ölheizung ersetzt wird. Besteht jedoch eine gesetzliche Austauschpflicht, ist also der Heizkessel 30 Jahre alt oder älter, gibt es keine Förderung. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger gefördert (mit 20 % Zuschuss). Alternativ können Privatleute die gleiche Fördersumme über drei Jahre
verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen.
Zusätzlich zum Bundesförderprogramm stehen das Bayerische 10.000 HäuserProgramm (https://www.energieatlas.bayern.de) sowie das gemeindliche Förderprogramm (https://ismaning.de/umwelt-energie/energiesparfoerderung/) zur Verfügung.
Inwieweit Zuschüsse kombiniert werden können, ist im Einzelnen und je nach Förderprogramm vorher zu klären.
Die professionelle Energieberatung der Energieagentur München-Ebersberg 08092 3309030 oder der Verbraucherzentrale 0800 809802400 beraten Sie sachkundig vor Ort. Der gemeindliche Umweltschutz steht Ihnen telefonisch gerne unter 960900- 193 zur Verfügung.